Wenn die Eltern zum Pflegefall werden, können nicht nur die psychischen Belastungen, sondern auch finanzielle Fragen zur familiären Zerreißprobe werden. Vor allem, wenn die „mittlere Generation“ auch noch Unterhaltspflichten gegenüber den eigenen Kindern hat. Nur wer die aktuelle Rechtslage kennt, kann abschätzen, ob eine Zahlungspflicht besteht und rechtzeitig Vorsorge treffen. Einen detaillierten Überblick über die derzeitige Rechtslage gibt der o.a. Ratgeber „Unterhaltspflichten“, den die Verbraucherzentralen gemeinsam mit der Redaktion „ARD- Ratgeber Recht" herausgegeben haben. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Unterhaltspflichten erläutert. Sie erhalten ihn zum Preis von 9,90 Euro bei der Verbraucherberatung.
Öffnungszeiten der Beratungsstelle sind:
Montag, Mittwoch und Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr
Außenstelle Bad Camberg: Am Amthof 7
Öffnungszeit: Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
Die Verbraucherberatung befindet sich in Limburg im Haus der Kreishandwerkerschaft, Schiede 32, 1. Stock, Tel.: 06431/22901, Fax 06431/28 45 62
|