Die Thematik "Sportanlagen" der Gemeinde Brechen beschäftigt die gemeindlichen Gremien seit geraumer Zeit. Bereits im Jahr 2007 hat die Gemeindevertretung beschlossen, in formalen Bauleitplanverfahren die Grundlagen für die Erhaltung der Sportplätze in Nieder- und Oberbrechen zu schaffen. Im August 2008 musste das Verfahren für Niederbrechen eingestellt werden, da die zu erwartenden lärmschutzrechtlichen Auflagen und Bedingungen so gravierend waren, dass eine Umsetzung der Planungen für die Nutzer und die Gemeinde auch aus sportlichen Gesichtspunkten völlig unwirtschaftlich gewesen wären.
Die Gemeindevertretung sprach sich zum damaligen Zeitpunkt mit einem klaren Votum für die Erhaltung des Sportplatzes in Oberbrechen aus und beschloss die Fortführung des Verfahrens. Vom beauftragten Lärmgutachter wurde dargelegt, dass es zwar auch hier erhebliche Probleme beim Nachweis der erforderlichen Nachbarschaftsverträglichkeit gäbe, diese hielt er jedoch für lösbar. Monate später wurde nunmehr ein modifiziertes Gutachten vorgelegt, das die Mandatsträger und den Bürgermeister völlig überraschend mit einer Verschärfung der Lärmschutzprobleme konfrontiert. Trainings- und Spielbetrieb innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegt
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