dpa-infocom - 23.10.2008 16:09
Celle (dpa) - Eine geschiedene Ehefrau kann ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn ihr Ex-Mann in einer neuen Beziehung für Frau und ein gemeinsames Kind aufkommen muss. Die geschiedene Frau stehe mit ihren Ansprüchen hinter dem Kind und dessen Mutter zurück.
Das entschied das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss vom Donnerstag. Erst nach einer langen Ehe ab etwa 15 Jahren sei die geschiedene Ehefrau gleichrangig mit der neuen Partnerin zu berücksichtigen.
Wie das Gericht weiter ausführte, komme nach neuem Recht hinzu, dass die geschiedene Frau zur Begründung von Unterhaltsansprüchen durch die Ehe Nachteile erlitten haben müsse. Im verhandelten Fall sei die Frau zwar während der zwölfjährigen Ehe erwerbsunfähig geworden, Auslöser sei aber nicht die Ehe gewesen. Der Frau stehe Unterhalt auch deshalb nicht mehr zu, weil sie eine auskömmliche Rente beziehe. (AZ.: 10 WF 322/08)
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