Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn stattgegeben. In kleinen Einraumkneipen darf ab sofort wieder geraucht werden.
Bundesweites Rauchverbot: Das sind die Vorschriften
Die geltenden Rauchverbote in kleinen Kneipen verstoßen in den meisten Bundesländern gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die in Berlin und Baden-Württemberg geltenden Regelungen für Einraumkneipen für verfassungswidrig erklärt.
Nichtraucherschutz in den Ländern: Die Ausnahmen und Bußgelder
Nach dem Urteil wäre aber ein striktes und absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten verfassungsgemäß. Wenn die Länder jedoch Ausnahmen für größere Gaststätten zulassen, müssen sich auch Einraumkneipen als Raucherlokal kennzeichnen dürfen.
"Das Rauchverbot bevormundet mündige Bürger"
Die Länderparlamente müssen bis zum 31. Dezember 2009 eine Neuregelung schaffen. Entweder sie beschließen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten oder sie lassen Ausnahmen zu, die dann auch Eckkneipen einbeziehen müssen. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung für kleine Lokale mit nur einem Raum. In Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum darf ab sofort wieder geraucht werden.
Karlsruhe hatte über drei exemplarisch ausgewählte Beschwerden von Gastronomen aus Baden-Württemberg und Berlin zu entscheiden. Die Wirte zweier Kneipen und einer Discothek sehen sich angesichts von Ausnahmen für größere Gaststätten in ihrer Existenz bedroht. Die Befürworter der Verbote verweisen dagegen auf den Gesundheitsschutz von Nichtrauchern und hohe Zustimmungsquoten in Umfragen. Seit 1. Juli sind in allen Bundesländern Rauchverbote in Kraft. In mehreren Regionen sind die Vorschriften durch Gerichtsentscheide aber bereits wieder gelockert worden.
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