Wer noch ein altes Schnurlostelefon nutzt, sollte in den nächsten Monaten in der Gebrauchsanleitung nachschlagen, welche Funktechnik es verwendet. Wie in der Zeitschrift test 7/2008 berichtet wird, dürfen Geräte, die die veralteten Standards CT1+ oder DT2 verwenden, in Deutschland ab dem kommenden Jahr nicht mehr eingesetzt werden. Die entsprechenden Funkfrequenzen seien dann für den Mobilfunk reserviert. Nutze man im nächsten Jahr ein solches Gerät, könne es den Mobilfunkverkehr stören. Neben einem Bußgeld könnten dann Kosten für die Ortung des störenden Telefons durch einen Funkmesswagen fällig werden, wie in der o.a. Zeitschrift zu lesen ist.
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