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Hauptseite » 2009 » Januar » 27 » Urteil: Klaus Zumwinkel zu Bewährungsstrafe verurteilt - Zwei Jahre
Urteil: Klaus Zumwinkel zu Bewährungsstrafe verurteilt - Zwei Jahre
09:04
Welt Online, 26.01.2009
Der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Richter Wolfgang Mittrup verkündete das Urteil am Landgericht Bochum.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt. Außerdem sollte Zumwinkel eine Geldbuße von einer Million Euro an die Staatskasse zahlen. Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel kritisierte Zumwinkels Steuerhinterziehung heftig. Auch wenn der ehemalige Postmanager seine Steuern gezahlt hätte, hätte er noch als reich gegolten, betonte er. Zumwinkel hatte bereits am ersten Verhandlungstag am 22. Januar gestanden, einen Teil seines Vermögens in einer Liechtensteiner Stiftung deponiert und dadurch knapp eine Million Euro Steuern hinterzogen zu haben.

Es habe sich nicht um eine spontane Tat gehandelt, sagte der Ankläger. Die Steuerhinterziehung sei sorgfältig geplant gewesen. Bei der Zumessung des Strafmaßes müsse allerdings berücksichtigt werden, dass Zumwinkel einen erheblichen Ansehensverlust habe hinnehmen müssen.

Außerdem sei er „extrem kooperationsbereit“ gewesen und habe insgesamt rund 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen und Gebühren zurückgezahlt. Bei dieser Summe sind auch Steuerhinterziehungen berücksichtigt, die strafrechtlich wegen Verjährung keine Rolle mehr spielen.

Zumwinkels Anwalt beantragte eine „deutliche mildere“ Strafe. Der Verteidiger Hanns Feigen sagte, es müsse vor allem die – wie er sagte – „mediale Hinrichtung“ seines Mandanten berücksichtigt werden. Zumwinkel selbst verzichtete auf eine abschließende Stellungnahme.

Auch im zweiten Fall, in dem gegen den ehemaligen Post-Chef ermittelt wird, ist ein Ende absehbar: In der Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom könnte die zuständige Bonner Staatsanwaltschaft die Untersuchungen gegen ihn bald einstellen. „Es wäre nicht unüblich, wenn die Ermittlungen gegen Zumwinkel nach dem Urteil in Bochum eingestellt werden. Das passiert bei mehreren Verfahren gegen eine Person regelmäßig, um die Staatsanwaltschaften zu entlasten“, sagte Anke Müller-Jacobsen, Strafverteidigerin der Berliner Kanzlei Ignor & Partner, WELT ONLINE.

Die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin verweist darauf, dass die Bonner Staatsanwaltschaft „im Hinblick auf eine erhebliche Strafe des Bochumer Landgerichts für Zumwinkel auf ein weiteres Verfahren gegen ihn verzichten“ könne. Dies sei eine ganz alltägliche Norm der Ankläger.

In der Telekom-Affäre geht es um die illegale Aufzeichnung etlicher Telefonverbindungen von Aufsichtsräten, Betriebsräten und Journalisten. Zumwinkel war bis zum Frühjahr 2008 Aufsichtsratschef der Telekom. Fraglich ist, was er von den Bespitzelungen gewusst oder ob er sie gar selbst angeordnet hat.

Kategorie: Globalnews | Aufrufe: 763 | Hinzugefügt von: regioblitz | Rating: 0.0/0 |
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