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Hauptseite » 2009 » Januar » 22 » "U-Bahn-Schubser" muss ins Gefängnis
"U-Bahn-Schubser" muss ins Gefängnis
08:58
Dpa, 21.01.2009
 
München (dpa) ­- Der sogenannte U-Bahn-Schubser aus München muss für 33 Monate ins Gefängnis, weil er eine Schülerin vor einen fahrenden Zug gestoßen hatte.
Der 70-Jährige wischte sich beim Urteilsspruch am Mittwoch vor dem Münchner Schwurgericht Tränen aus den Augen. Die Tat hatte er glaubhaft bereut, sich entschuldigt und bereits freiwillig Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt. Er wurde abweichend von der Anklage des Mordversuchs nur wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft, mit zwei Jahren und neun Monaten Haft.
Der Rentner hatte am 2. Juni 2008 eine damals 13-jährige Schülerin auf einem Schwabinger U-Bahnhof gegen einen einfahrenden Zug gestoßen. Das Mädchen geriet dabei zwischen zwei Waggons und wurde nur dank eines «enormen Glücksfalles», so der Vorsitzende Manfred Götzl, auf den Bahnsteig zurück geschleudert, wo es mit Prellungen und Schürfwunden liegen blieb. Manche Zuschauer im voll besetzten Saal bewerteten das Urteil am Mittwoch als «zu milde». Rechtskräftig ist es zudem noch nicht. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre Haft wegen Mordversuchs gefordert. Der Verteidiger plädierte dagegen auf eine Bewährungsstrafe, also höchstens zwei Jahre.

Das Thermometer zeigte über 30 Grad an jenem frühen Nachmittag, die Schüler hatten hitzefrei. Eine Gruppe tollte am Bahngleis herum, respektierte auch den gelben Sicherheitsstreifen nicht. Das ärgerte den Angeklagten, einen «stark an gesellschaftlichen Normen orientierten» Mann. Strenge Maßstäbe lege er insbesondere an das Verhalten anderer an, so der Richter.

Ein Junge streifte den Rentner, als er hinter ihm vorbeilief. Der Angeklagte erwartete eine Entschuldigung, die nicht kam. Stattdessen rannte die 13-Jährige vorbei, wich auf den Sicherheitsstreifen aus. Götzl: Sie «hielt sich nicht an die Regeln, das veranlasste den Angeklagten in seiner Selbstgerechtigkeit zu der Tat». Er versetzte dem Mädchen einen kräftigen Stoß mit der Schulter, «ein Schubser war das nicht».

Der Angeklagte hatte in diesem Augenblick ein geschlossenes Zugteil vor sich, nicht die Lücke zwischen den Waggons. Deshalb nahm das Gericht im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft nicht an, dass der frühere Versicherungsangestellte den Tod der Schülerin in Kauf genommen habe. Eine Abwehrreaktion, wie der Rentner behauptet, war der Stoß aber nicht, das beweise die Aufzeichnung der Videokamera. Götzl: «Sie gingen auf das Opfer zu, nicht das Opfer auf Sie.»

Der Rentner, der am Tattag zunächst Vorhaltungen seiner Frau über sein Benehmen mit einem rüden «Selber schuld!» quittierte und in die U-Bahn stieg, besann sich schon bald eines Besseren. Er bat das Opfer in einem Brief aus der Haft um Verzeihung und zahlte freiwillig 10 000 Euro Schmerzensgeld. Das Mädchen nahm die Entschuldigung an, mehr noch: Die jetzt 14-Jährige ließ über ihren Anwalt mitteilen, sie lege auf eine harte Bestrafung des «alten Herrn» keinen Wert.

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