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Hauptseite » 2008 » August » 20 » Lebenslange Haftstrafe für den Serienmörder von Aachen
Lebenslange Haftstrafe für den Serienmörder von Aachen
11:10
Welt Online, 19.08.2008
 

Fünf jungen Mädchen wurde ein Disco-Besuch im Raum Aachen zum Verhängnis. Sie alle fielen in den 80er Jahren einem Serienmörder zum Opfer. 18 Jahre nach seinen Taten erhielt der Täter nun seine Strafe. Das Gericht stellte im Fall des 52-Jährigen eine besondere Schwere der Schuld fest.

Der Prozess um die brutalen Morde an fünf Anhalterinnen in den 80er-Jahren hat sich vor allem um das Geständnis des Angeklagten gedreht: Bei der Polizei hatte Egidius Sch. noch alles eingeräumt, doch vor dem Landgericht Aachen widerrief er sein Geständnis – mit einer Erklärung, wie sie wohl noch kein anderer vorgebracht hat: Er habe sadomasochistische Neigungen. Die Morde habe er nur zugegeben, weil der Gedanke an Untersuchungshaft und Bestrafung ihn erregt hätten. Zudem sei er zu dem Geständnis gezwungen worden.

Doch trotz aller Unschuldsbeteuerungen glaubte das Gericht jetzt dem ursprünglichen Geständnis des früheren Versicherungsvertreters und verurteilte ihn am Dienstag zur Höchststrafe. Egidius Sch. erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Als wichtigster Beweis gilt die DNA-Spur des Serienmörders.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Familienvater zwischen Juli 1983 und Juni 1990 fünf Mädchen und junge Frauen erdrosselt und zwei von ihnen zuvor vergewaltigt hat. Eine dritte Vergewaltigung ist inzwischen verjährt.

Die sexuellen Neigungen des Angeklagten waren mehrfach Thema in dem Prozess. So sagte seine erste Ehefrau aus, Egidius Sch. habe sie mehrfach zum Sex gezwungen und sadomasochistische Praktiken von ihr verlangt. Sie sei seine Sklavin gewesen und habe beim Sex einen Knebel in den Mund nehmen müssen. Die zweite Ehefrau des Angeklagten sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus – nach Angaben des Verteidigers Rainer Dietz bestätigte sie dabei im Wesentlichen die sadomasochistischen Praktiken des Angeklagten.

Egidius Sch. nahm das Urteil am Dienstag ohne sichtliche Regung entgegen. Sein Verteidiger Rainer Dietz hatte schon vorher Revision gegen eine eventuelle Verurteilung angekündigt. Der Vorsitzende Richter Gerd Nohl sagte, für die Entscheidung der Kammer sei unter anderem das „drei- bis viermal wiederholte Geständnis“ des Angeklagten von Bedeutung gewesen. Dieser habe bei der Polizei und gegenüber dem Haftrichter die Taten eingeräumt. Man gehe nicht davon aus, dass dies durch Repressalien der vernehmenden Beamten geschehen sei.

Der genetische Fingerabdruck hatte die Ermittler im vergangenen August, mehr als 20 Jahre nach Beginn der Mordserie, auf die Spur des bis dahin unbekannt gebliebenen Täters gebracht. Egidius Sch. war wenige Monate zuvor im Raum Heinsberg bei einem Schrottdiebstahl gefasst worden und hatte freiwillig eine DNA-Probe abgegeben.

Laut Gericht erdrosselte der gelernte Krankenpfleger von 1983 bis 1990 insgesamt fünf Opfer im Alter von 15 bis 31 Jahren. Die Morde sollen stets nach einem ähnlichen Muster abgelaufen sein: Demnach nahm der Täter junge Frauen in seinem Auto mit, die nachts als Anhalterinnen nach Hause wollten. Er fesselte seine Opfer, vergewaltigte sie und erwürgte oder erdrosselte sie anschließend. Die Taten hatten damals als „Discomorde“ oder „Anhaltermorde“ Schlagzeilen gemacht.

Das Urteil gegen den 52-Jährigen war bereits zweimal verschoben worden. Verteidiger Rainer Dietz hatte nach den ursprünglichen Plädoyers zahlreiche Beweisanträge gestellt und eine neue Zeugin benannt: Nach deren Aussage soll ein Glasermeister aus Herzogenrath 1987 in einem Abschiedsbrief eine der dem Angeklagten zugeschriebenen Taten gestanden haben. Eine andere Zeugin bestritt am Dienstag kurz vor der Urteilsverkündung aber die Existenz eines solchen Briefes.

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