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Hauptseite » 2008 » August » 12 » Lebenslang für Mord an Parkhaus-Millionärin
Lebenslang für Mord an Parkhaus-Millionärin
08:32
Dpa, 12.08.2008
 

München (dpa) - Das Münchner Schwurgericht hat unter lauten Protesten den Neffen einer Parkhaus-Millionärin wegen Mordes an seiner reichen Tante zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 33-Jährige im Mai 2006 seine Tante in deren Penthouse über dem Parkhaus heimtückisch und aus Habgier erschlagen hatte. Das Gericht sieht auch eine besondere Schwere der Schuld. Sie folgten damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und kündigte unmittelbar nach dem Urteil Revision an.

Der frühere Lieblingsneffe der Witwe soll nach einem Zerwürfnis mit der 59-Jährigen seine Enterbung gefürchtet haben. Sollte der Schuldspruch rechtskräftig werden, würde sein Erb-Anteil für verfallen erklärt. Das Geld fiele damit an den Staat. «Wir müssen uns neu sortieren. Dass das Urteil angefochten wird, steht außer Frage», sagte Verteidiger Stefan Mittelbach.

Bei der Urteilsverkündung kam es zu tumultartigen Szenen. «Das ist falsch, jeder Satz ist falsch», rief der Angeklagte dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl zu, als dieser sein Urteil begründete. Wachmänner hinderten den 33-Jährigen, der seit seiner Festnahme drei Tage nach der Tat ununterbrochen in Untersuchungshaft sitzt, den Saal zu verlassen. Auch aus dem Publikum kamen Protestrufe. «Sie, Herr Götzl, machen sich mitschuldig, dass der Mörder frei herumläuft», rief der jüngere Bruder des Angeklagten. Rund drei Dutzend Zuschauer verließen den voll besetzten Schwurgerichtssaal, auch einer der Anwälte stand auf und verließ den Raum.

Der Angeklagte hatte in dem 15-monatigen Indizienprozess die Tat stets bestritten und auch in seinem Schlusswort noch einmal beteuert: «Ich habe meine Tante nicht ermordet». Die beiden Anwälte Peter Witting und Stefan Mittelbach hatten an mehr als 90 Verhandlungstagen rund 200 Beweisanträge gestellt. Aufgrund ihrer Anträge wurde die Beweisaufnahme gegen Ende des Prozesses zweimal wieder eröffnet, so dass Anklage und Anwälte insgesamt dreimal plädierten, bevor es zum Urteil kam.

Richter Götzl warf dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung vor, er habe gefürchtet, dass sein gescheitertes Jura-Studium auffliegen könnte. Der 33-Jährige habe behauptet, das erste Staatsexamen bestanden zu haben, obwohl er durchgefallen sei. Im Herbst hätte er das zweite Staatsexamen ablegen müssen - spätestens dann wäre sein Lügengebäude zusammengebrochen. Damit sei sein Wunsch, Geschäftsführer im Parkhaus zu werden, gefährdet gewesen.

Nach Erkenntnissen der Gerichtsmedizin war die Millionärin durch 24 Schläge auf den Kopf gestorben, die Tatwaffe wurde bis heute nicht gefunden. Gestritten wurde vor Gericht unter anderem, wie viele Schläge mit der rechten und wie viele mit der linken Hand geführt wurden und ob der Täter wegen Ermüdung den Arm gewechselt haben könnte - der Neffe ist Linkshänder.

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