Landshut (ddp). Das Tatmotiv für die tödlichen Schüsse am Dienstag im Landgericht Landshut ist ein Erbstreit unter Geschwistern gewesen. Wie Generalstaatsanwalt Christoph Strötz am Dienstag in Landshut sagte, handelt es sich bei der Getöteten um eine 48 Jahre alte Schwägerin des 60-jährigen Täters. Ferner seien ein beteiligter Rechtsanwalt und eine weitere Frau verletzt worden. Der Täter habe sich anschließend mit einem Kopfschuss selbst gerichtet. Die Tat habe sich in einer Verhandlungspause in einem Erbrechtsverfahren ereignet.
Der Täter, ein verheirateter, gelernter Koch, war nach Angaben der Ermittler offenbar im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte für Sportschützen.