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Hauptseite » 2009 » Januar » 23 » Gehälter: Weg frei für Mindestlohn in weiteren Branchen
Gehälter: Weg frei für Mindestlohn in weiteren Branchen
08:55
Welt Online, 22.01.2009
 

Der Bundestag hat Mindestlohn-Regelungen für sechs weitere Branchen zugestimmt. Lohnuntergrenzen sollen künftig auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Altenpflege, in der Weiterbildung sowie für Abfallentsorger, Textilreiniger und Bergbau-Spezialarbeiter gelten. Dem Gewerkschaftsbund reicht das nicht aus.

Die Mindestlohnregelungen sollen auf sechs weitere Branchen ausgedehnt werden und damit für Hunderttausende Arbeitnehmer zusätzlich gültig sein. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD. Gesetzliche Lohnuntergrenzen sollen demnach für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung eingeführt werden. Diese Branchen haben die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragt.

Für das neue Entsendegesetz votierten in namentlicher Abstimmung 398 Abgeordnete, 108 stimmten dagegen. 50 Parlamentarier enthielten sich. Die Änderung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes wurde von 401 Abgeordneten bestätigt, 109 lehnten sie ab. Hier gab es 30 Enthaltungen. Notwendig war jeweils eine Zustimmung von mindestens 307 Abgeordneten. Der Bundesrat muss den Gesetzen noch zustimmen.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sagte, Mindestlöhne seien für die soziale Marktwirtschaft unverzichtbar: „Anstrengung muss sich lohnen und auszahlen.“ Entgegen dem Willen der SPD wurde die Zeitarbeitsbranche nicht in das Entsendegesetz aufgenommen. Stattdessen soll nunmehr das Bundeskabinett über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze einführen, mit der die Tarifautonomie gewahrt wird. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll rasch auf den Weg gebracht werden.

Während das Entsendegesetz in Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent greift, sind nach dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz Mindestlöhne auch ohne Tarifregelungen möglich. Dafür wurde das Regelwerk aus dem Jahr 1952 überarbeitet.

Ein ständiger Hauptausschuss, bestehend aus sechs unabhängigen Mitgliedern und einem unparteiischen Vorsitzenden, stellt laut Entwurf zunächst fest, ob überhaupt Mindestlöhne für die Branche festgesetzt werden müssen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest.

In der Opposition stieß der Beschluss auf Kritik: „Nie waren Mindestlöhne so falsch wie heute“, sagte Heinrich Kolb (FDP). In Zeiten schwerer Rezession wirkten sich Mindestlöhne negativ aus, warnte er. Linksfraktionschef Gregor Gysi bezeichnete die Gesetze der Koalition als „Flickschusterei“. Besonders ärgerlich sei, dass immer noch unterschiedliche Löhne in Ost und West festgelegt werden dürften. Brigitte Pothmer (Grüne) sagte, in den Gesetzesentwürfen gehe es nicht um wirkliche Hilfe für Niedrigverdiener, sondern „so wenig Mindestlohn in so wenigen Branchen wie möglich“. Beide Fraktionen plädierten für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen für unzureichend. DGB-Chef Michael Sommer bezeichnete das Vorgehen der Großen Koalition in dieser Frage am Donnerstag als „Trippelschritte“ und bekräftigte die Forderung nach einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde.

„Wir werden den Druck so lange aufrecht erhalten, bis wir ihn haben“, sagte Sommer. „Wir werden im Wahlkampf und darüber hinaus für den Mindestlohn kämpfen und wissen uns dabei eins mit der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung.“

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