Die Deutsche Bahn hat im großen Stil Mitarbeiter und auch deren Ehefrauen ausforschen lassen. Nach Medieninformationen waren mehr als 1000 Personen von der Bespitzelung betroffen, darunter ein Großteil des oberen Managements. Jetzt prüfen Datenschützer, ob die Staatsanwaltschaft ermitteln soll.
Die Deutsche Bahn hat nach einem Bericht des Magazins „Stern“ in den vergangenen Jahren in großem Stil Mitarbeiter ausforschen lassen. Davon seien mehr als 1000 Personen betroffen gewesen, darunter ein Großteil des oberen Managements, berichtet das Magazin in seiner neuen Ausgabe. Nach den Skandalen bei Lidl und der Deutschen Telekom müsse sich auch die Bahn massiven Vorwürfen von Datenschützern stellen. Der Konzern habe die Ermittlungsaktionen und mögliche Probleme beim Datenschutz eingeräumt. Ein Vergleich mit Datenschutzskandalen wie bei der Telekom sei jedoch „völlig falsch und abwegig“.
Der „Stern“ beruft sich auf interne Auftragsunterlagen. In allen Fällen sei die Network Deutschland GmbH aktiv gewesen, dieselbe Detektei, die auch bei der Telekom für Spitzeldienste eingesetzt wurde. Die Konzernrevision der Bahn habe Network zuletzt 2007 beauftragt. Die Aktionen liefen dem Bericht zufolge im Namen der Korruptionsbekämpfung. Unter anderem wurde demnach geprüft, ob Top-Manager oder Ehepartner außerhalb des Unternehmens wirtschaftlich engagiert waren. Dies sei ohne konkrete Verdachtsmomente erfolgt.
Eine der verdeckten Aktionen bei dem Staatsunternehmen trug laut "Stern" den Decknamen "Eichhörnchen": Im Jahr 2003 erhielt Network Deutschland dabei den Unterlagen zufolge den Auftrag auszukundschaften, ob Top-Manager oder Ehepartner außerhalb des Unternehmens wirtschaftlich engagiert waren. Im Fall von „Eichhörnchen“ bestand also kein konkreter Verdacht. Die Revision der Bahn reichte eine CD-ROM mit den persönlichen Daten von 774 Führungskräften an die Detektei weiter.
Der zuständige Datenschutzbeauftragte von Berlin, Alexander Dix, sagte dem „Stern“: „Wir haben bei der Bahn erhebliche Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz festgestellt.“ Die Behörde prüfe, ob das Unternehmen ein Bußgeld zahlen und ob die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müsse.