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Hauptseite » 2009 » März » 19 » Fritzl muss lebenslänglich in psychiatrische Anstalt
Fritzl muss lebenslänglich in psychiatrische Anstalt
14:34
Welt Online, 19.03.2009

Urteil im "Jahrhundertprozess": Der Inzest-Täter Josef Fritzl ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Zum Abschluss des Prozesses meldete sich zum ersten Mal Fritzls Tochter E. öffentlich zu Wort.

Das Urteil der acht Geschworenen am Landesgericht St. Pölten fiel einstimmig aus: Lebenslänglich. Das Gericht sprach den 73-jährigen Josef Fritzl des Mordes durch unterlassene Hilfeleistung an seinem neugeborenen Sohn Michael schuldig. Außerdem wurde er in allen weiteren Anklagepunkten wie der Freiheitsberaubung, Nötigung, Sklaverei und des Inzests schuldig gesprochen. Der Inzesttäter von Amstetten wird nun in einer geschlossenen psychiatrische Anstalt untergebracht. Rein theoretisch könnte er nach 15 Jahren Haft entlassen werden, allerdings wäre dafür ein komplexes Genehmigungsprozedere notwendig.

Bilder: Der Fall Josef Fritzl

Das Urteil der Geschworenen nach gut vierstündiger Beratung entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Staatsanwältin Christiane Burkheiser hatte zuvor erklärt, F. habe seine Tochter in völlige Abhängigkeit gebracht, was Sklaverei sei. Auch der Mord an Michael sei eindeutig. „Jeder Laie hätte feststellen können, dass dieses Kind mit dem Tode ringt. Da kann man nicht mehr von fahrlässiger Tötung sprechen.“

Fritzl kündigte an, er werde keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Geschworenen einlegen. „Ich nehme das Urteil an“, wiederholte er mehrmals. Fritzl hatte am Vormittag vor Gericht erklärt: „Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe.“ Mit schwacher und zittriger Stimme sagte er: „Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen.“

Der 73-Jährige hatte gestern überraschend ein volles Geständnis abgelegt. Das Urteil einer lebenslangen Freiheitsstrafe für Fritzl ist nach Meinung seines Verteidigers „die logische Folge seines Geständnisses. Er empfindet die Strafe als gerecht“, sagte Fritzl-Anwalt Rudolf Mayer: „Damit endet mein Mandat!“ Das Urteil ist damit rechtskräftig, da auch die Staatsanwältin auf Rechtsmittel verzichtete.

Über ihre Anwältin Eva Plaz ließ Fritzls Tochter E. kurz vor dem Urteil erklären, sie wünsche, dass ihr Vater Josef F. bis zu seinem Tod nicht mehr in Freiheit kommt. Die Opferanwältin sagte, eigentlich habe ihre Mandantin sich nicht zu dem Verfahren äußern wollen. Die Meinung der 42-Jährigen habe sich aber durch das überraschende umfassende Geständnis ihres Vaters geändert. Plaz sagte zu den Geschworenen: „Das, was sie gehört haben, war kein Geständnis. Er verharmlost und hofft, dass ihm geglaubt wird.“ Fritzl habe rein juristisch betrachtet nur fahrlässige Tötung und nicht Mord gestanden.

Wie die Opfer-Anwältin sagte, hatte sich E. Fritzl ihre Zeugenvernehmung per Video gut überlegt. Sie hätte sich diese belastende Vernehmung sparen können, da ihr Vater mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ohne diese in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen worden wäre. Dass sie dennoch ausgesagt habe, begründete sie mit dem 1996 nur 66 Stunden nach seiner Geburt durch fehlende ärztliche Betreuung verstorbenen Michael. Sie habe für Michael ausgesagt. „Sie will, dass der Angeklagte bis zum Tod zur Verantwortung gezogen wird“, sagte Plaz im Namen von E. Fritzl. Dabei warf sie dem Vater vor, sich zum Herrn über Leben und Tod gemacht zu haben.

Dagegen sagte Verteidiger Rudolf Mayer, „von einer Täuschung kann überhaupt keine Rede sein“. Er bestätigte, dass E. Fritzl beim nicht-öffentlichen Teil der Verhandlung auf den Zuschauerbänken saß und nannte dies einen geschickten Schachzug des Gerichts. „In der letzten Stunde hat mein Mandant gemerkt, dass die Elisabeth dort sitzt.“ Angesichts der Videobänder und der persönlichen Anwesenheit seiner Tochter sei er zusammengebrochen und habe sich zum Geständnis entschlossen. „Er war erschüttert.“

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