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Hauptseite » 2009 » März » 10 » Klatten-Erpresser zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt
Klatten-Erpresser zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt
09:36
Welt Online, 09.03.2009

Im Prozess um die Erpressung der Milliardärin Susanne Klatten ist der Angeklagte zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf sprach den 44 Jahre alten Schweizer Helg S. vor dem Münchner Landgericht unter anderem wegen Betrugs und versuchter Erpressung für schuldig.

Der Vorsitzende Richter Gilbert Wolf sagte, das Geständnis sei von „ganz erheblicher Bedeutung“, weil so den Geschädigten die Aussagen erspart blieben. Allerdings könne der Angeklagte nicht damit rechnen, nach zwei Dritteln seiner Strafe auf freien Fuß zu kommen.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für den 44-jährigen Schweizer neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung fünf Jahre.

Ganz überraschend hatte der Angeklagte eingeräumt, die BMW- und Altana-Großaktionärin Klatten und weitere Frauen um knapp 9,4 Millionen Euro betrogen und durch kompromittierende Bilder von intimen Treffen mit ihm erpresst zu haben. „Ich bedauere das Vorgefallene zutiefst und entschuldige mich in dieser Hauptverhandlung und in aller Öffentlichkeit gegenüber den geschädigten Damen“, sagte der Angeklagte.

Nur zweieinhalb Stunden nach Prozessauftakt und einer kurzen Beweisaufnahme waren die Plädoyers anberaumt worden. Mit dem Geständnis des Schweizers blieb der Quandt-Erbin und den anderen drei Frauen eine Aussage vor Gericht erspart.

Allerdings bezeichnete Staatsanwalt Steinkraus-Koch das Geständnis von Helg S. in seinem Plädoyer als „Zweckgeständnis“. S. habe „Ross und Reiter“ nicht genannt und sich weder zum Verbleib des Geldes oder der Videos, mit denen er Klatten und eine weitere Frau erpressen wollte, geäußert, noch mögliche Mittäter genannt.

Die Verteidigung hingegen argumentierte, Klatten habe praktisch aus freier Entscheidung einen Millionenbetrag bezahlt. Die versuchte Erpressung wiederum drehe sich um die Bekanntgabe einer sexuellen Beziehung und sei nicht etwa vergleichbar mit der Erpressung von Supermarkt-Ketten durch Gift in Lebensmitteln, sagte Anwalt Egon Geis.

Kategorie: Globalnews | Aufrufe: 747 | Hinzugefügt von: regioblitz | Rating: 0.0/0 |
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