Die Thematik "Sportanlagen" der Gemeinde Brechen beschäftigt die gemeindlichen Gremien seit geraumer Zeit. Bereits im Jahr 2007 hat die Gemeindevertretung beschlossen, in formalen Bauleitplanverfahren die Grundlagen für die Erhaltung der Sportplätze in Nieder- und Oberbrechen zu schaffen. Im August 2008 musste das Verfahren für Niederbrechen eingestellt werden, da die zu erwartenden lärmschutzrechtlichen Auflagen und Bedingungen so gravierend waren, dass eine Umsetzung der Planungen für die Nutzer und die Gemeinde auch aus sportlichen Gesichtspunkten völlig unwirtschaftlich gewesen wären.
Die Gemeindevertretung sprach sich zum damaligen Zeitpunkt mit einem klaren Votum für die Erhaltung des Sportplatzes in Oberbrechen aus und beschloss die Fortführung des Verfahrens. Vom beauftragten Lärmgutachter wurde dargelegt, dass es zwar auch hier erhebliche Probleme beim Nachweis der erforderlichen Nachbarschaftsverträglichkeit gäbe, diese hielt er jedoch für lösbar. Monate später wurde nunmehr ein modifiziertes Gutachten vorgelegt, das die Mandatsträger und den Bürgermeister völlig überraschend mit einer Verschärfung der Lärmschutzprobleme konfrontiert. Trainings- und Spielbetrieb innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Ruhezeiten (werktäglich nach 20:00 Uhr und sonntags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr) sind danach nur möglich, wenn bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Weiterhin sind negative Auswirkungen auf die im Flächennutzungsplan der Gemeinde vorgesehene angrenzende Wohnbauentwicklungsfläche zu erwarten.
Für alle Beteiligten, insbesondere für die TSG Oberbrechen als Nutzer der Anlage, sind diese Abläufe nicht mehr nachvollziehbar. Auch wenn unstrittig ist, dass die Richtwerte der 18. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Sportanlagenlärmschutzverordnung) zwingend eingehalten werden müssen, um einen nachbarschaftlich verträglichen und rechtlich haltbaren Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten: Die Interessen der Sportler sollten nach Einschätzung der Gemeinde nicht hinter den Paragraphen zurückstehen.
Die gemeindlichen Gremien sehen sich zwischen den Fronten der Paragraphen, Gutachter, Aufsichtsbehörden (Regierungspräsidium Gießen) und Nutzer. Eine sachgerechte und zukunftssichere Entscheidung in der Sportplatzfrage kann also nur getroffen werden, wenn Gemeinde und TSG Oberbrechen als Nutzer gemeinsam einen Weg finden, die immissionsschutzrechtlichen Fragen durch finanzierbare bauliche Maßnahmen oder durch vertretbare Nutzungsbeschränkungen zu lösen. Dabei hofft die Gemeinde auch auf das Wohlwollen und Verständnis des Regierungspräsidiums.
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