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Hauptseite » 2008 » November » 14 » Gurke darf wieder krumm sein - EU schafft unnötige Norm ab
Gurke darf wieder krumm sein - EU schafft unnötige Norm ab
08:54
Afp, 13.11.2008
 

Die Europäische Union schafft ihre viel bespöttelten Vorschriften zur Gurkenkrümmung ab. Die EU-Staaten beschlossen am Mittwoch in Brüssel, die 20 Jahre alten Normen für Gurken und 25 andere Gemüse- und Obstsorten ersatzlos zu streichen, wie ein Sprecher von Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel mitteilte. "Das ist eine guter Tag für die krumme Gurke und die knubbelige Karotte", sagte der Sprecher. Auch Deutschland stimmte für die von der Kommission vorgeschlagene Abschaffung der Handelsnormen, die zum Bürokratieabbau beitragen soll.

Die neuen Regeln sollen ab Juli kommenden Jahres gelten. Die Kommission verspricht sich davon auch sinkende Lebensmittelpreise für die Verbraucher. Bisher wurde Obst und Gemüse für den Verkauf aussortiert, wenn es nicht den strengen EU-Vorschriften für die Handelsklassen entsprach. "Künftig wird nichts mehr weggeworfen", versprach der Kommissionssprecher. Nach der Verordnung zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken von 1988 durften edle Gurken der Extra-Klasse maximal eine Krümmung von zehn Millimetern je zehn Zentimeter Länge haben.

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Ab Juli entfallen auch die EU-Vorschriften für beliebtes Obst und Gemüse wie Aprikosen, Bohnen, Kirschen, Möhren und Spargel. Für zehn weitere Sorten behält die EU ihre Normen bei. Dazu gehören Äpfel, Erdbeeren und Tomaten. Allerdings können auch kleine Äpfel oder solche mit einer "albernen Form" künftig laut dem Kommissionssprecher verkauft werden. Allerdings müssen sie auf der Verpackung entsprechend gekennzeichnet sein.

Die Entscheidung kommt überraschend. Bisher hatten sich die meisten EU-Staaten gegen den Fall der viel kritisierten Regeln ausgesprochen. Am Mittwoch stimmten im Verwaltungsausschuss für die gemeinsame Organisation des Agrarmarktes zwar immer noch Experten von 16 Mitgliedstaaten dagegen, darunter Frankreich, Italien und Spanien. Sie erreichten aber nicht die nötige qualifizierte Mehrheit.

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