dpa-infocom - 15.5.2009 11:14
Berlin (dpa) - Verbraucher werden besser vor lästiger Telefonwerbung geschützt. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50 000 Euro rechnen.
Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10 000 Euro Geldbuße. Nach dem am Freitag vom Bundesrat endgültig beschlossenen Gesetz können Kunden zudem aus Verträgen leichter wieder aussteigen. Nicht aufgenommen wurde die Länder-Forderung, wonach telefonisch geschlossene Verträge grundsätzlich schriftlich bestätigt werden sollten.
Die Verbraucher erhalten jetzt auch bei Zeitungs- und Zeitschriften-Verträgen sowie Wett- und Lotto-Angeboten ein Widerrufsrecht. Für Festnetz- oder Handy-Verträge galt dieses Recht bisher schon, es erlosch aber, wenn die Umsetzung des Vertrags begann. Nun erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde auch gezahlt hat. Kunden können Verträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig machen. Der Anbieter muss den Kunden vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht schriftlich informieren. Im Fall von Werbeanrufen beträgt die Frist einen Monat.
Das «Unterschieben» von Verträgen per Telefon oder im Internet soll erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden.
Die Länderkammer verabschiedete zudem ein Gesetz, wonach Preisobergrenzen bei Anrufen mit 0180-Nummern vom Handy eingeführt werden. Sie werden auf 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf gesenkt, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Peter Hintze, erklärte. Die Höchstpreise müssen künftig für Anrufe auch aus dem Mobilfunknetz angegeben werden.
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