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Hauptseite » 2009 » Juli » 20 » Verbraucherberatung informiert:
Verbraucherberatung informiert:
14:03
Grillsaison
Grillen ist angesagt: Doch leider gibt es jährlich viele Unfälle beim Grillen, weil z.B. Spiritus oder Benzin in die Glut gegossen wird. Ergebnis: Lebensbedrohliche Stichflammen und schwerste Brandverletzungen.

Dabei ist richtiges Grillen ganz einfach, wenn man folgendes beachtet:

Grillgerät: Es sollte sicherheitsgeprüft sein. Erkennbar an der am Gerät angebrachten  Nummer  DIN 66077.  Auf die Standfestigkeit achten!

Kohle: Den Holzkohlgrill anzuheizen dauert mindestens eine halbe Stunde. Gute Kohle trägt das Prüf- und Überwachungszeichen DIN 51749.

Grill-anzünder:        Verwenden Sie nur auf Sicherheit geprüfte Grillanzünder, die Sie am DIN-Zeichen mit der Registriernummer 66358 oder dem Prüfzeichen "DIN Certco" erkennen.

Vorsicht: Verwenden Sie keine brennbaren Flüssigkeiten wie Brennspiritus oder Benzin beim Anzünden. Das ist lebensgefährlich! Wenn diese Brennstoffe verdunsten, entsteht ein hochexplosives, brennbares Dampf-Luft-Gemisch. Beim Anzünden der Grillkohle kommt es dann zu einer Verpuffung, die wiederum die Ursache für schwerste Verbrennungen ist.

Kinder:           Grillen erfordert Aufmerksamkeit. Vor allem wenn Kinder am Grillfest teilnehmen, sollten Sie das Grillgerät niemals unbeaufsichtigt lassen. Kinder vom Grillfeuer fernhalten, am besten mit einer Barriere. Glühende Holzkohle nie auf dem Rasen oder auf Beeten ausglühen lassen. Kinder greifen oder treten hinein!

Heiß und fettig:  Fettspritzer sind schmerzhaft. Hiervor schützen Grillschürzen, Handschuhe und ein gutes Grillbesteck . Vorsicht: Achten Sie darauf, dass kein Fett in die Glut tropft. Es kann sich entzünden. Brennendes Fett nie mit Wasser löschen, denn dabei verdampft das Wasser schlagartig, steigt nach oben und reißt das brennende Fett mit. Es entsteht eine Stichflamme. Sicher ist es, die Flammen mit Sand oder einer Löschdecke zu ersticken. Am besten ist es daher, unter das Grillgut ein Stück Alufolie zu legen oder Grillpfannen zu verwenden, so dass kein Öl in die Glut tropfen kann. Somit bilden sich auch keine Krebs erregenden Stoffe, die beim Verbrennen von Fett entstehen.

Grillgut: Tabu sind beispielweise "rote" Würste und alle geräucherten und gepökelten Feischwaren. Sie enthalten Nitritpökelsatze, die sich beim Grillen zu krebs- erregenden Nitrosaminen umwandeln. Schwarz gewordene Krusten immer großzügig wegschneiden (Acrylamid entsteht bei der Bräunungsreaktion und steht ebenfalls in Verdacht, Krebs zu erregen).

Entsorgung: Anfallende Asche erst entsorgen, wenn die Feuerstelle völlig erkaltet ist. Die Asche ist nicht kompostierbar und gehört in den Restmüll.

Für weitere Fragen zum Grillen und andere verbraucherrelevanten Themen stehen Ihnen die Beraterinnen der Verbraucherberatung in Limburg in den Öffnungszeiten zur Verfügung.

Öffnungszeiten der Beratungsstelle sind:

Montag, Mittwoch und Freitag von    09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von          15.00 – 18.00 Uhr

Außenstelle Bad Camberg:               Am Amthof 7

Öffnungszeit: Dienstag                   09.00 – 12.00 Uhr

Die Verbraucherberatung befindet sich in Limburg im Haus der Kreishandwerkerschaft, Schiede 32, 1. Stock, Tel.: 06431/22901, Fax 06431/28 45 62

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