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Hauptseite » 2009 » Juni » 4 » Happach-Kasan: Bestand des Aals durch Kleine Wasserkraft in
Happach-Kasan: Bestand des Aals durch Kleine Wasserkraft in
12:28

BERLIN. Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDPBundestagsfraktion
"Maßnahmen gegen das Aalsterben, verbesserte
Bedingungen für die Aalwanderung" (BT-Drs. 16/12874) erklärt die
Fischereiexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel HAPPACH-KASAN:
Der Bestand des Europäischen Aals befindet sich nach Einschätzung des
Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) derzeit "außerhalb sicherer
biologischer Grenzen". In der "Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands"
wird der Aal ebenfalls als "gefährdet" eingestuft. Hauptursachen für den
dramatischen Rückgang der Aalbestände sind der Export der Glasaale in den
ostasiatischen Raum sowie die Tötung der Blankaale in Wasserkraftanlagen.
Unter der deutschen Ratspräsidentschaft in der EU wurde die „Verordnung mit
Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals“, (EG
Nr. 1100/2007) verabschiedet. Mit dieser Verordnung werden
Rahmenbedingungen sowohl für den Schutz des Aals als auch seine nachhaltige
Nutzung festgelegt. Dazu gehört, die anthropogene Mortalität zu verringern und
„die Abwanderung von 40 % derjenigen Biomasse an Blankaalen ins Meer
zuzulassen, die gemäß der bestmöglichen Schätzung ohne Beeinflussung des
Bestands durch anthropogene Einflüsse ins Meer abgewandert wären.“
Aale laichen in der Sargasso-See im mittleren Westatlantik vor der Küste
Floridas. Die Aal-Larven werden durch den Golfstrom an die Küsten West-
Europas getrieben und steigen als kleine "Glasaale" in die Flüsse und Bäche auf.
Dort wachsen sie im Laufe mehrerer Jahre heran. Die geschlechtsreifen Aale,
Blankaale genannt, wandern flussabwärts ins Meer und über den offenen Atlantik
zurück in die Sargasso-See, wo sie laichen. Nur wenn sie dort ankommen, ist die
nächste Generation des Aals gesichert.
Glasaale werden nach Angaben der Bundesregierung derzeit zu etwa 45 % nach
Asien exportiert, 20 % werden als marinierte Fischdelikatesse in Spanien und
Frankreich direkt verzehrt, 20 % stehen für Besatzzwecke in europäischen
Gewässern zur Verfügung und nur 15 % Jungaale wandern in Europa natürlich in
die Gewässer ein. Die EU-Verordnung verfolgt das Ziel, dass bis 2013 etwa 60%
des Glasaalaufkommens für die Wiederauffüllung der Bestände in europäischen
Gewässern zur Verfügung stehen. Das entspricht nahezu einer Verdoppelung
der jetzt erreichten Quote. Das Ziel ist ehrgeizig. Es ist allerdings fraglich, ob es
erreicht werden kann. Die hohen Preise für Glasaale, ein Kilogramm kostet etwa
1000 €, bewirken dass der Besatz nur in wenigen Gewässern wirtschaftlich ist.
Pressemitteilung Seite 2 von 3 vom 28.05.2009
Der starke Fraßdruck auf die Aale durch Kormorane vermindert die
Wirtschaftlichkeit von Besatzmaßnahmen. Nur eine Verminderung des Exports
und des Verzehrs von Glasaalen kann daher die Bestandssituation verbessern.
Es reicht nicht, bis 2013 zu warten.
Der zweite wichtige Grund für den starken Rückgang der Aalbestände ist die
hohe Verlustrate der Blankaale beim Aalabstieg. Etwa 50% der Gewässer in der
EU sind verbaut. Nach Auskunft der Bundesregierung gibt es 7700
Wasserkraftanlagen, mit denen in Fließgewässern elektrischer Strom erzeugt
wird. Die Wanderung der Aale durch die Wasserkraftanlagen führt zu hohen
Verlusten. In Beantwortung einer früheren Anfrage hat die Bundesregierung die
Verlustrate mit 30% angegeben (Drucksache 15/2929). Untersuchungen am
Main zeigen ebenfalls, dass etwa 30% der Blankaale in Wasserkraftanlagen
getötet und zusätzlich die Hälfte der überlebenden Aale verletzt werden. Durch
die summarische Wirkung von hintereinander folgenden Wasserkraftanlagen fällt
die Überlebensrate abwandernder Blankaale statistisch gesehen bereits nach der
dritten Wasserkraftanlage unter den von der EU geforderten Wert von 40 %.
Nach der siebten Anlage beträgt der Wert nur noch 10 %. Die Vermutung der
Bundesregierung, dass in Deutschland der von der EU geforderte Wert erzielt
wird, dass 40% der Blankaale das Meer erreichen, ist somit völlig unrealistisch.
Die Einschätzung der Bundesregierung ist hinsichtlich der Wirkung von
Wasserkraftanlagen auf die Fischfauna und speziell den Aal ebenfalls geschönt.
Sie verweist auf grobe Schätzwerte nach denen etwa 390 t Aal in Deutschland
jährlich durch technische Anlagen, wie z. B. Kühlwasserentnahmen und
Wasserkraftanlagen getötet werden. Fischereiexperten kommen zu anderen
Ergebnissen. Allein an einer 700 kW-Wasserkraftanlage an der Lahn werden
zum Beispiel pro Nacht in Zeiten durchschnittlicher Aal-Abwanderungsaktivität
100-150 kg Blankaale getötet, so eine Mitteilung des Verbandes Hessischer
Fischer. Die Abwanderungszeit erstreckt sich über einen Zeitraum von 15 bis 20
Tagen im Jahr, so dass allein in dieser Anlage 2-3 t Aale in einem Jahr getötet
werden. Nach Aussage der Bundesregierung gibt es 355 Wasserkraftanlagen mit
einer Leistung von über 1 MW. Der von der Bundesregierung angeführte
Aalverlust in diesen Anlagen ist also mindestens zwei bis dreimal so hoch,
realistisch muss mit Verlusten von etwa 2000 t ausgegangen werden. Zum
Vergleich: In 2007 wurden laut „Report of the 2008 Session of the Joint
EIFAC/ICES Working Group on Eels“ von den europäischen Berufsfischer 2500 t
Aal gefangen.
Die Stromerzeugung in Wasserkraftanlagen wird in Deutschland durch das
Energieeinspeisungsgesetz (EEG) gefördert. Wasserkraftanlagen in den
Unterläufen großer Ströme wie Elbe oder Weser müssen von allen Blankaalen
der Gebietseinheit passiert werden. Dort sind Wasserkraftanlagen nur zu
rechtfertigen, wenn durch Schutzmaßnahmen wie Fischtreppen, Fischpässe,
Rechen zum Versperren des Turbinenkanals ein sehr hoher Anteil die Anlagen
lebend und unverletzt passieren kann. 90% des Stroms wird in den 355 Anlagen
mit einer Leistung von mehr als 1 MW produziert, die restlichen 10 % in 7 345
Kleinanlagen. Angesichts des extrem geringen Beitrags dieser Anlagen zur
Energieversorgung und den hohen ökologischen Schäden durch Störung des
Gewässerkontinuums, Artenschwund bei Fließgewässerarten etc. sollte das EEG
hinsichtlich der Förderung von Strom aus Wasserkraftanlagen novelliert werden.
Es darf kein weiterer Anreiz zum Aus- und Neubau dieser kleinen
Wasserkraftanlagen geschaffen werden. Die Minderung der Mortalität der
Blankaale muss im Interesse des Artenschutzes Priorität gegenüber der
Stromproduktion in kleinen Wasserkraftanlagen erhalten. Es ist unglaubwürdig,
den Artenrückgang zu beklagen und ihn gleichzeitig über das EEG zu fördern.
Von den Wasserkraftanlagen sind in ähnlicher Weise andere wandernde
Fischarten wie Lachs, Stör, Flussneunauge und andere Wasserlebewesen
betroffen.
Die Liste der Institute, in denen Fischereiforschung betrieben wird und der
Projekte, die sie bearbeiten, kann nicht darüber hinweg täuschen, dass der
Rückgang der Fischereiforschung in den letzten Jahren dramatisch war. Es darf
kein weiterer Abbau von Forschungskapazitäten erfolgen. Da fischereiliche
Probleme europaweit bestehen, die wandernden Fischarten an Grenzen nicht
haltmachen, sollte eine Strategie zur Verstärkung der internationalen
Zusammenarbeit und zur Einbindung deutscher Forschungseinrichtungen in EUForschungsprojekte
bei ausreichender finanzieller und personeller Ausstattung
entwickelt werden.

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