Bahnkunden wird der Ärger über Zugverspätungen künftig durch satte Erstattungen versüßt. Ab Juli erhalten Zugreisende ein Viertel des Fahrpreises zurück, wenn sich der Zug um mehr als eine Stunde verspätet. Erstattet werden sogar Taxifahrten und Hotelübernachtungen. WELT ONLINE stellt alle Neuregelungen vor.
Mehr Rechte für Bahnkunden: Ab dem Sommer erhalten Gäste der Deutschen Bahn eine höhere Entschädigung bei Verspätungen und Zugausfällen. Nach jahrelangem Ringen billigte nach dem Bundestag auch der Bundesrat, dass Bahnfahrer mindestens ein Viertel des Fahrpreises erstattet bekommen, wenn sie mehr als eine Stunde zu spät ihr Reiseziel erreichen. Bislang gab es nur eine Selbstverpflichtung etwa der Deutschen Bahn, die zudem ausschließlich Gutscheine ausgab. Im Juli kann dies dann in der Sommer-Reisesaison greifen und würde damit ein halbes Jahr eher in Kraft treten als geplante vergleichbare EU-Bestimmungen.
Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde wird Reisenden künftig ein Viertel des Fahrpreises erstattet. Das Geld können sie in bar verlangen. Die DB hatte bisher nur 20 Prozent in Form von Gutscheinen bewilligt. Sind Züge mehr als zwei Stunden unpünktlich, wird die Hälfte des Preises ersetzt. Entscheidend ist dabei, wann der Bahnfahrer an seinem Reiseziel ankommt. Die Entschädigung gilt also sowohl für den Nahverkehr als auch für den Fall, dass der Reisende einen Anschlusszug wegen einer kleinen Verspätung verpasst.
Zeichnet sich eine Verspätung von über einer Stunde ab, kann der Kunde auch ganz auf die Reise verzichten und sich den vollen Preis erstatten lassen. Nach Mitternacht kann er auf eine Hotelübernachtung bestehen. Beträge unter vier Euro als Erstattung müssen dagegen nicht ausgezahlt werden.
Für den Nahverkehr sollen zusätzliche Bestimmungen gelten: Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde kann dort nach Mitternacht ein Taxi zum Preis von bis zu 80 Euro genutzt werden, um ans Ziel zu kommen, wenn keine Busse oder Bahnen mehr fahren.
Die Debatte um Kundenrechte hatte sich lange hingezogen, da Opposition und Verbraucherpolitiker, aber auch ein Gutachten im Auftrag der Regierung deutlich mehr Rechte und eine Entschädigung bereits nach 30 Minuten Verspätung gefordert hatten. Die Deutsche Bahn hatte dagegen auf Kosten im dreistelligen Millionen-Bereich verwiesen, die zu höheren Fahrpreisen führen würden.