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Hauptseite » 2009 » April » 30 » Behinderten zu Tode misshandelt: lebenslang
Behinderten zu Tode misshandelt: lebenslang
10:47
dpa-infocom - 29.4.2009 16:01

Kassel (dpa) - Ein Mann, der einen geistig Behinderten monatelang gefangen gehalten und zu Tode misshandelt hat, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Damit ging das Landgericht Kassel am Mittwoch deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die elf Jahre gefordert hatte.

Der 45- Jährige habe den 29 Jahre alten Mann ermordet, urteilte das Gericht. Er und seine Frau sollen ihn über Monate wie ein Tier gehalten haben, um dessen Sozialhilfe zu kassieren. Nach schweren Misshandlungen war der 29-Jährige im Juli 2003 gestorben. Die Frau des Haupttäters bekam eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, muss nach fast drei Jahren Untersuchungshaft aber vermutlich nicht erneut hinter Gitter.

Der Verurteilte hatte vor sechs Jahren aus Wut über einen Familienstreit mit einem Holzhocker auf den Lernbehinderten eingeschlagen, bis der Schemel zerbrach. Unversorgt war der 29-Jährige einige Tage später gestorben. «Die Tat war nicht von langer Hand geplant, Vorsatz sehen wir nicht», sagte der Richter in der Urteilsbegründung. «Aber es war Mord, weil der Tod billigend in Kauf genommen wurde.» Wer einem anderen Menschen mit den Fäusten auf die Augen haue, ihn trete und ihm einen Hocker auf den Kopf schlage, wisse, dass das lebensbedrohend ist. «Wenn er dann sagt "Sei's drum", der nimmt den Tod billigend in Kauf und das ist Mord», sagte der Richter.

Der Mann habe den Tod des 29-Jährigen gewollt: «Er musste ihn irgendwie loswerden. Und das so, dass der nicht mehr etwas berichten konnte.» Außerdem sei die Quelle Sozialhilfe ausgebeutet gewesen, weil die Behörde eine Prüfung verlangt habe. «Aber mit den Verletzungen und so abgemagert konnte man ihn nicht mehr vorzeigen. Also musste er weg.» Die Frau habe während des tagelangen Todeskampfes keine Hilfe geholt. «Das ist Mord durch Unterlassen. Nur Ihre Abhängigkeit von Ihrem damaligen Mann und das umfassende Geständnis schützt Sie vor einer höheren Strafe.»

Der Anwalt des Hauptangeklagten kündigte an, in Revision zu gehen. Der Haupttäter war schon vor zwei Jahren zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, seine inzwischen geschiedene Frau zu vier Jahren. Der Bundesgerichtshof hatte die Urteile wegen versuchten Mordes aber aufgehoben und eine Prüfung auf Mord verlangt. Dem ist eine andere Kammer des Landgerichts mit dem jetzigen Urteil nachgekommen.

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