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Hauptseite » 2009 » April » 7 » Amoklauf in Landshut - Zwei Tote bei Schießerei in Gerichtssaal
Amoklauf in Landshut - Zwei Tote bei Schießerei in Gerichtssaal
14:16
Dpa, 07.04.2009

Landshut (dpa) - Bluttat im Landshuter Landgericht: Zwei Menschen sind am Dienstag bei einer Schießerei im Gerichtsflur ums Leben gekommen, darunter der 60 Jahre alte Täter. Gegen 10.15 Uhr hatte der Mann vor einem Sitzungssaal mehrere Schüsse abgegeben, wie ein Polizeisprecher am Tatort sagte.

Dabei wurden eine Frau getötet und zwei weitere Menschen schwer verletzt. Nach der Tat richtete der Schütze sich selbst. Über Täter und Hintergrund könnten noch keine näheren Informationen gegeben werden, hieß es.

Zur Zahl der Opfer hatte es zunächst widersprüchliche Angaben gegeben: Anfänglich war von zwei Toten die Rede, später hieß es, nur der Schütze sei tot. Schließlich bestätigte ein Polizeisprecher, dass es zwei Tote gegeben habe, darunter der Täter. Der Schütze stammt nach Angaben der Ermittler aus Dingolfing in der Nähe von Landshut. Der Mann war Zuhörer in einem Zivilprozess, in dem es nach Angaben eines lokalen Radiosenders um einen Erbschaftsstreit gegangen sein soll. In einer Verhandlungspause habe der 60-Jährige auf dem Flur plötzlich das Feuer eröffnet.

Bilder: Zwei Tote bei Schießerei in Gerichtssaal

Nach dem Tod der Frau ging der Mann den Angaben zufolge in einen Nebenraum und erschoss sich selbst. Bei den beiden Verletzten handelt es sich um eine Frau und einen Mann.

Das Gebäude wurde nach der Tat großräumig abgeriegelt und evakuiert. Der Autoverkehr rund um das Gericht kam zum Stillstand, die Telefonleitungen in das Landgericht waren überlastet und brachen zusammen.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zeigte sich bestürzt. «Das ist wiederum eine unbegreifbare Tat», sagte er am Dienstag in Berlin. Er bekräftigte, dass das bayerische Kabinett nach Ostern über eine Verschärfung der Waffenkontrolle beraten werde. «Mir erscheint nach allen Informationen, die wir in den letzten Wochen gesammelt haben, die Kontrolle des Waffenrechts als ein Schwachpunkt.»

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