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Hauptseite » 2008 » Juli » 31 » Zu früh gefreut: Kommt nach dem Raucherurteil das Totalverbot?
Zu früh gefreut: Kommt nach dem Raucherurteil das Totalverbot?
10:41
Welt Online, 30.07.2008
 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz hat eine neue politische Diskussion über ein ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten entfacht. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), sagte in Karlsruhe: „Jetzt sind die Länder gefordert, Regelungen für einen konsequenten Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen vorzulegen.“

 

Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass in Baden-Württemberg und Berlin unter bestimmten Auflagen vorerst wieder in kleinen Kneipen geraucht werden darf. Entweder müsse es ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen geben, oder die Ausnahmen müssten die besondere Lage kleiner Kneipen berücksichtigen, verlangte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Das geltende absolute Rauchverbot in „Eckkneipen“ in beiden Ländern wurde für verfassungswidrig erklärt.

 

Bundesweites Rauchverbot: Das sind die Vorschriften

Bilder: Das galt bisher beim Rauchverbot - Die Ausnahmen und Bußgelder

"Das Rauchverbot bevormundet mündige Bürger"

Karlsruhe kippt Rauchverbot in zwei Ländern

Da in den meisten anderen Bundesländern ähnliche Situationen herrschen, hat das Urteil Signalcharakter. Der Erste Senat betonte bei der Urteilsbegründung, dass die Länder bei ihrer bis Ende 2009 geforderten Neuregelung auch „ein striktes ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten„ verhängen dürften. Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen sei ein „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“.

 

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es daraufhin, Ministerin Ulla Schmidt (SPD), sehe sich durch den Richterspruch in ihrem Bestreben für einen erweiterten Nichtraucherschutz „unterstützt“. Dies sei aber ein „Urteil, das in erster Linie die Länder anspricht.“ Und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) fühlt sich bestätigt, „dass unsere Rechtsauffassung richtig ist“ und das Rauchverbot nicht Aufgabe des Bundes sei.

 

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, forderte die Bundesländer auf, „ihre Nichtraucherschutzgesetze nachzubessern, alle Ausnahmen zu streichen und damit auch generell auf separate Raucherräume zu verzichten“.

 

Auch Volker Beck, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, betonte, das Gericht bestärke die Forderung nach einer möglichst bundeseinheitlichen Regelung. Nötig sei ein „ausnahmsloser Nichtraucherschutz“. Den gibt es bereits in Bayern. Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sieht dementsprechend das bayerische Gesundheitsschutzgesetz durch die Karlsruher Richter bestätigt. Beckstein sagte, für Bayern ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts „kein gesetzlicher Handlungsbedarf“.

 

Die Bundesärztekammer bezeichnete das Urteil als große Chance für ein ausnahmsloses Rauchverbot. Dafür müssten in allen Bundesländern die gleichen Regeln gelten. Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot begrüßt. Die Karlsruher Richter hätten unmissverständlich klar gestellt, dass die Gefährlichkeit des Passivrauchens ein generelles Rauchverbot in Gaststätten rechtfertige, betonte der DKFZ-Vorstandsvorsitzende Otmar D. Wiestler. „Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt. Wir brauchen einen konsequenten Schutz“, sagte Wiestler.

 

In Deutschland sterben nach Berechnungen des Zentrums jedes Jahr über 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Insgesamt werden bis zu 140.000 Todesfälle auf das Rauchen zurückgeführt. Während nur knapp 60 Prozent der Raucher ihren 70. Geburtstag erlebten, würden 81 Prozent der Nichtraucher 70 oder älter.

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